
FAQ
Alle Fragen rund um dein Schadengutachten oder Unfallgutachten

Wer bezahlt mein Schadengutachten?
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, so wird ihr Gutachten durch den regulierenden Versicherer des Unfallverursachers bezahlt. Unser Service ist demnach für Sie kostenlos.
Was ist eine Haftungsquote?
In manchen Situationen wird den beteiligten Fahrzeugen eine Schuldzuweisung in Prozent zugeteilt. Hierbei ist von der Haftungsquote die Rede. Beispielsweise wenn beide Fahrzeuge sich gerade beim rückwärts Ausparken befunden haben und gleichzeitig kollidiert sind. Hier würden beide Fahrzeuge 50% Schuld tragen. Die Gutachten beider Fahrzeuge werden in der Regel dann auch nur zu dem jeweiligen Satz reguliert. Doch keine Sorge, für den offenen Restbetrag der Gutachtenrechnung belange ich Sie nicht.
Wie schnell bekomme ich mein Gutachten?
Ich bin schnell! Je nach Schaden und Situation kann ich so manches Gutachten sogar noch am selben Tag liefern. In der Regel benötige ich nicht länger als 48 Stunden, selbst bei großem Aufwand.
Muss ich den Gutachter der Versicherung nehmen?
Ganz klar: NEIN!
Als Geschädigte Person haben Sie das Recht auf einen eigenen unabhängigen Sachverständigen und Gutachter Ihrer Wahl. Genau so verhält es sich bei dem Rechtsbeistand.
Was kostet ein Gutachten?
Das Honorar bzw. die Gutachtenrechnung ist hauptsächlich abhängig von der Schadenhöhe im Reparaturfall oder dem Wiederbeschaffungswert brutto im Totalschadenfall. Gerne lege ich Ihnen mein Tableau offen. Ich operiere mit gängigen durchschnittlichen und üblichen Sätzen in der Branche.
Für Sie als geschädigte Person jedoch stets kostenlos!